Rahmenbedingungen

Für Supervision, Coaching und Beratung

Der erste Schritt zur Begegnung

Sie sind neugierig geworden? Nutzen Sie das Kontaktformular und beschreiben Sie Ihr Anliegen.

Für das weitere Kennenlernen Ihrer Bedarfe, biete ich Ihnen zur Klärung ein Telefongespräch, Mailkontakt oder ein Onlineformat an.

Für eine Probesupervision oder ein erstes Gespräch im Beratungskontext vereinbaren wir einen Termin, zu dem wir uns und Sie meine Arbeitsweise kennenlernen können. Dieser Termin ist kostenpflichtig. Hier findet mit allen Beteiligten eine erste Auftragsklärung statt. Danach entscheidet sich, ob der Prozess in beidseitigem Einvernehmen weitergeführt wird.

 

Wegweiser für einen Supervisions-, Coaching- oder Beratungsprozess

Üblicherweise strebe ich für einen angemessenen Prozess 5 -6 Sitzungen á 2 Stunden an. Gruppen sollten optimal aus ca. 10 Teilnehmenden bestehen. Individuelle Absprachen sind möglich.

Die inhaltliche Ausrichtung von Supervision, Coaching oder Beratung wird mit den Auftraggebenden und den Teilnehmenden abgestimmt und vertraglich festgehalten. Transparenz in den Klärungsprozessen ist Grundlage meiner Vorgehensweise.

Zur Probesitzung sind in der Regel Auftraggebende und Teilnehmende gleichermaßen anwesend und in die Klärung von Erwartungen und Zielen eingebunden. Veränderung oder Anpassung von Zielen sind nach Absprache mit Supervisorin, Auftraggebenden und Teilnehmenden möglich.

Für die Auswahl geeigneter Methoden benötige ich einen Raum, der vor Ort Bewegungsfreiheit für alle Teilnehmenden bereithält. Externe Räume sind in Dresden anmietbar.

Als Supervisorin unterliege ich zu Themen, Äußerungen und Belangen der Supervision, des Coachings oder eines anderen Beratungsformats, der Schweigepflicht. Rückmeldungen meinerseits aus den Beratungsprozessen in Richtung Auftraggebende gibt es nur mit Zustimmung der Teilnehmenden.

Vereinbarte Termine werden nach Vertragsabschluss für beide Vertragspartner*innen verbindlich. Alle weiteren wichtigen Details regelt der zustande gekommene Beratungs- oder Supervisionsvertrag.

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